Fachstrategie Paludikultur Mecklenburg-Vorpommern: Umsetzung von Paludikultur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
In Mecklenburg-Vorpommern wurde 2016/2017 eine Fachstrategie zur Umsetzung von Paludikultur erstellt. Eine fachübergreifende Arbeitsgruppe u.a. aus Naturschutz und Landwirtschaft diskutierte und begleitete den Erarbeitungsprozess.
Ausgangssituation/Ist-Zustand
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine Moorfläche von 291.361 ha (12,5 % der Landesfläche). Hiervon werden 165.880 ha (57 %) landwirtschaftlich genutzt, 20.531 ha als Acker und 143.998 ha als Dauergrünland [2]. Die für die Nutzung erforderliche Entwässerung geht mit hohen Treibhausgasemissionen einher und führt zu Emissionen in Höhe von 4,5 Mio t [1].
Bei Anhebung der Wasserstände und Anpassung der Landnutzung könnten jährlich bis zu 3 Mio t CO2-Äq. vermieden werden [2]. Hierfür bedarf es der Einführung neuer landwirtschaftlicher Nutzungsformen die einen dauerhaften Erhalt des Torfkörpers ermöglichen. Diese als Paludikulturen bezeichnete Nutzungsformen sind Dauerkulturen und erfordern Wasserstände die auch im Sommer im Mittel nicht mehr als 20 cm unter Flur absinken.
Strategische Umsetzung von Paludikultur
Bei Umsetzung von Paludikultur können neue Landnutzungskonflikte auftreten. Der Anbau von Schilf auf insbesondere jetzt schon zu Vernässung neigenden Flächen, könnte zu einem Verlust von naturschutzfachlich wertvollem Grünland führen. Im Rahmen einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe wurden daher konzeptionelle Vorgaben zur Steuerung zukünftiger Landnutzungsoptionen auf Moorstandorten entwickelt.
Die für Mecklenburg-Vorpommern relevanten Paludikulturen wurden unterschieden in „Anbau-Paludikulturen“ die gezielt etabliert werden (Anpflanzung, Ansaat, Anpassung des Managements zur gezielten Etablierung) und „Nasswiesen-Paludikulturen“ welche aus Dauergrünland durch Anhebung der Wasserstände hervorgehen. Auf Basis bestehender rechtlicher und planerischer Vorgaben wurden Kulissen für „Anbau-Paludikulturen“ und „Nasswiesen-Paludikulturen“ erarbeitet.
Knapp 18 % der landwirtschaftlich genutzten Moorfläche (28.827 ha) unterliegen einem Schutzstatus (s. Karte). Auf diesen Flächen können nur „Nasswiesen-Paludikulturen“ etabliert werden. Auf 52 % (85.468 ha) der genutzten Moorfläche liegen keinen planerischen oder rechtlichen Einschränkungen vor. Hier können Anbau-Paludikulturen wie Schilf (Phragmites australis), Rohrkolben (Typha spec.), Süßgräser wie Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa.) oder sonstige nässetolerante Kulturen die einer gezielten Etablierung bedürfen, angebaut werden. Auf 30 % der genutzten Moorfläche (49.929 ha) bestehen planerische Vorgaben die vor Änderung der Landnutzung berücksichtigt werden müssen und zu einer Einschränkung der Etablierung von Anbau-Paludikulturen führen können.
Die erarbeiteten konzeptionellen Vorgaben dienen der Unterstützung bei der Umsetzung klimaschonender Landnutzungskonzepte. Sie helfen den Genehmigungsaufwand vor der Etablierung neuer Kulturen einzuschätzen und beugen Konflikten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz vor.
Quellen & weitere Informationen
- LU M-V (2009): Konzept zum Schutz und zur Nutzung der Moore. Fortschreibung des Konzeptes zurBestandssicherung und zur Entwicklung der Moore (Moorschutzkonzept). Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin. 109 S.
- ML M-V (2017): Umsetzung von Paludikultur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Mecklenburg-Vorpommern. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin. 98 S.